Vereine – Mehrwertsteuer
Für Vereine und andere gemeinnützige Institutionen gelten verschiedene steuerliche Erleichterungen. Ab 2023 gibt es eine weitere Verbesserung bei der Mehrwertsteuer.
Ab einem Umsatz von 150 000 Franken waren nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen bisher mehrwertsteuerpflichtig. Ab 1. Januar 2023 erhöht sich die Umsatzgrenze auf 250 000 Franken.