Vereine – Mehrwertsteuer

Für Vereine und andere gemeinnützige Institutionen gelten verschiedene steuerliche Erleichterungen. Ab 2023 gibt es eine weitere Verbesserung bei der Mehrwertsteuer.

Ab einem Umsatz von 150 000 Franken waren nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine so­wie gemeinnützige Institutionen bisher mehrwertsteuerpflichtig. Ab 1. Januar 2023 erhöht sich die Umsatzgrenze auf 250 000 Franken.

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