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Der Höchstzinssatz für Konsumkredite sinkt per 1. Januar 2026 um 1%. Er beträgt ab diesem Zeitpunkt 10% für Barkredite, beziehungsweise 12% für Überziehungskredite. Die Senkung erfolgt aufgrund der in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) festgelegten Berechnungsformel.
Ab dem 1. Januar 2026 erhöhen sich die Kinder- und Ausbildungszulagen im Kanton Aargau um 10 Franken pro Monat und Kind.
Am 3. März 2024 wurde die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Die erste Auszahlung dieser zusätzlichen Altersrente erfolgt im Dezember 2026 – automatisch und ohne dass AHV-Rentnerinnen und -Rentner aktiv werden müssen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 11. September 2025 die neuen Vergütungs- und Verzugszinssätze für die Bundessteuern ab 2026 publiziert
Ab dem 1. Januar 2025 wird es zudem möglich sein, versäumte Beiträge in die Säule 3a steuerbegünstigt nachträglich einzuzahlen. Wer ab dem 1. Januar 2025 keine oder nur teilweise Einzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) geleistet hat, kann diese künftig bis zu zehn Jahre rückwirkend nachholen und vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Konkret wird…
Seit mittlerweile 50 Jahren steht der Name «Nubi» in der Region Baden für ein zuverlässiges, kompetentes und engagiertes Treuhandunternehmen.
Gerne begrüssen wir sie nun auch in der Stadt Zürich:
Klosbachstrasse 107
8032 Zürich
Telefon: +41 44 577 15 15
Wenn zwei Parteien miteinander einen Arbeitsvertrag abschliessen, gilt der erste Monat von Gesetzes wegen als Probezeit. Im Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann diese Frist auf drei Monate ausgedehnt werden. Dies muss schriftlich erfolgen. Eine vertragliche Verlängerung auf mehr als drei Monate ist nicht zulässig. Ob der Vertrag über ein volles oder ein Teilzeitpensum abgeschlossen…
Für Vereine und andere gemeinnützige Institutionen gelten verschiedene steuerliche Erleichterungen. Ab 2023 gibt es eine weitere Verbesserung bei der Mehrwertsteuer. Ab einem Umsatz von 150 000 Franken waren nicht-gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen bisher mehrwertsteuerpflichtig. Ab 1. Januar 2023 erhöht sich die Umsatzgrenze auf 250 000 Franken.
Moderne Familienmodelle werden ab 1. Januar 2023 auch im über hundertjährigen Erbrecht berücksichtigt. Was die Änderungen für erbberechtigte und nahestehende Personen bedeuten und warum es sich empfiehlt, sein Testament gegebenenfalls zu überprüfen, erfahren Sie in diesem Artikel. Auf den 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Hinter der Revision steht die Absicht, den…