Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) den Auftrag erhalten, ab dem 1. Januar 2019 die Radio- und TV-Abgabe bei Unternehmen zu erheben. Für Unternehmen richtet sich die Abgabepflicht neu nach dem in der MWST-Abrechnung deklarierten Umsatz. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500’000 Franken sind von der…

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